9. Tangermünder Lichterlauf
am Bleichenberg


Freitag

23.08.2024

Streckeninfo

10,0 km Einzellauf
5,0 km Einzellauf
Vita Amare Teamstaffel
Kinderlauf

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Tangermünder Elbdeichmarathon e.V.

Zur Erleichterung der Lesbarkeit sind unter der Bezeichnung „Teilnehmer“ sowohl weibliche als auch männliche Teilnehmer erfasst. Mit der verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer neben den Bedingungen der einzelnen Ausschreibungen die nachfolgenden Teilnahmebedingungen für alle Wettbewerbe des Veranstalters uneingeschränkt an:

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Veranstalter des Tangermünder Elbdeichmarathon und seiner Wettbewerbe ist der Tangermünder Elbdeichmarathon e.V.  mit der Geschäftsanschrift/Postanschrift:

Tangermünder Elbdeichmarathon e.V.
Gewerbepark 10
39590 Tangermünde

(2) Der Marathon und seine Wettbewerbe, insbesondere Halbmarathon und 10km-Lauf werden nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) e. V. (www.leichtathletik.de) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des Leichtathletik-Verbandes Sachsen-Anhalt (LVSA) e. V. veranstaltet.

(3) Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlich inhaltlichen Anpassungen unterworfen. Für den zwischen Veranstalter und Teilnehmer abgeschlossenen Organisationsvertrag gelten die jeweils am Veranstaltungstag gültigen Bedingungen, auch soweit Anpassungen im berechtigten Interesse der Beteiligten erst nach Anmeldung erfolgen und die Änderungen bekannt gegeben wurden.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen - Sicherheitsmaßnahmen

(1) Nach verbindlicher Anmeldung ist jeder teilnahmeberechtigt, der im Kalenderjahr des Starts das 11. (10km-Lauf), 16. (Halbmarathon) bzw. 18. Lebensjahr (Marathon) vollendet. Beim Kinderlauf und dem Mini-Marathon ergeben sich die Altersbegrenzungen aus der Ausschreibung.

(2) Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen oder in irgendeiner Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden. Im Zweifelsfall ist eine vorherige Absprache (mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung) mit dem Veranstalter notwendig.

(3) Babyjogger sind bei keinem Wettbewerb zugelassen.

(4) Alle zur Absolvierung der Wettkämpfe erforderlichen organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung verbindlich bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (Streckenposten und Zielpersonal) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer oder Besucher gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht.

(5) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, die Gesundheitshinweise des Veranstalters zur Kenntnis genommen zu haben, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, ggf. unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben und die gesundheitlichen Risiken aus seiner Teilnahme zu übernehmen.

§ 3 Anmeldung - Teilnehmerbeitrag - Rückerstattung

(1) Eine Anmeldung ist bis zum ausgeschriebenen Meldeschluss möglich, sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht wurde. Nachmeldungen sind nur auf der Marathonmesse gemäß der einzelnen Ausschreibungsbedingungen möglich.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, zu jeder Zeit ein Teilnehmerlimit festzusetzen. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Soweit bei Limitsetzung mehr Anmeldungen als Startplätze vorliegen, entscheidet das Datum des Zahlungseingangs.

(3) Die verbindlichen Anmeldungen erfolgen nach der Meldung beim Veranstalter online über die Anmeldefunktion der Internetseite (www.elbdeichmarathon.de) oder im Ausnahmefall schriftlich auf dem bereitgestellten Anmeldeformular (Zusendung per Post, Fax, E-Mail) und dem Eingang von Startgeld.

(4) Die ergänzende Möglichkeit der Vor-Ort-Anmeldung besteht entsprechend den einzelnen Ausschreibungsunterlagen – sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht wurde.

(5) Sammelanmeldungen beim Marathon, Halbmarathon, 10km-Lauf erfolgen über ein entsprechendes Formular. Der Anmelder der Sammelanmeldung erklärt ausdrücklich, dass die Teilnahmebedingungen allen von ihm angemeldeten Teilnehmern bekannt sind und sie diese uneingeschränkt anerkennen.

(6) Mit der Anmeldung sind – unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme – das Startgeld zur Zahlung fällig. Die Höhe des Startgeldes ist zeitlich gestaffelt und ergibt sich aus der Ausschreibung. Maßgeblich für die Berechnung des Startgeldes ist der Tag der Online-Anmeldung bzw. der Tag des Eingangs der postalischen Anmeldung beim Veranstalter.

(7) Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn der gesamte Organisationsbeitrag (Startgeld) beim Veranstalter eingegangen ist. Sollte bis zum Meldeschluss oder nach einmaliger Mahnung der Organisationsbeitrag nicht beim Veranstalter eingegangen sein, entsteht kein Recht auf Teilnahme. Eine Teilnahme ist dann nur noch im Rahmen einer Nachmeldung –soweit noch Kapazitäten vorhanden sind - bei Barzahlung der Nachmeldegebühr auf der Marathonmesse möglich.

 (8) Ummeldungen auf andere Personen, ein Wechsel der Disziplinen bzw. Wettbewerbe sind. Die Ummeldung kann der Teilnehmer selbstständig über den Änderungslink, welcher sich in der Anmeldebestätigung (E-Mail) befindet, vornehmen. Ist der/die neugewählten Disziplin/Wettbewerb teurer als die ursprüngliche Anmeldung, wird der Differenzbetrag zum Zeitpunkt der Ummeldung nachträglich fällig. Ist der/die neugewählte Disziplin/Wettbewerb günstiger, so erfolgt keine Rückerstattung des Differenzbetrages.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Alle Zahlungen sind für den Veranstalter kostenfrei auf das Konto des Tangermünder Elbdeichmarathon e.V.  per Lastschrift anzuweisen.

(2) Bei Nachmeldungen ist die Zahlung bei der Anmeldung in bar/EC-Karte vorzunehmen.

(3) Soweit keine Online-Anmeldebestätigung versandt werden kann, insbesondere bei postalischen Anmeldungen und Nachmeldungen, gilt der Nachweis der Abbuchung des Startgelds vom Konto des Teilnehmers (Kontoauszug) als Anmeldebestätigung, der zusammen mit dem Personalausweis bei Abholung der Startunterlagen vorzulegen ist.

(4) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer zum Start ohne den für die Zeitmessung erforderlichen und registrierten Chip an oder gar nicht an, oder erklärt die Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.

 (5) Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Hochwasser etc.), Attentats bzw. Terrordrohungen, Feuer oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes oder Rückgabe erworbener Artikel.

§ 5 Datenerhebung und Datenverwertung

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen verarbeitet (§28 BundesdatenschutzG/DSGVO). Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Bei Angabe einer E-Mail-Adresse erfolgt die Kommunikation ausschließlich über diesen Kommunikationsweg.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews u.a. in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos etc.) usw. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(3) Weiter erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos oder Videos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einem vom Veranstalter beauftragten Unternehmen produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass ein solches Foto gekauft werden soll.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an vom Veranstalter beauftragte Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Starter- und Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internetweitergegeben und auch dort gespeichert werden.

(5) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsjahres, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(6) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gespeicherten persönlichen Daten einzig für Werbezwecke dem Tangermünder Elbdeichmarathon e.V. für zukünftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen.

(7) Der Teilnehmer ist berechtigt, der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er hat dies schriftlich dem Tangermünder Elbdeichmarathon e.V. mitzuteilen. Mit dem Widerspruch entfällt insbesondere die Möglichkeit von Einträgen in der Starter- und Ergebnisliste und der Zeitmessung.

§ 6 Zeitmessung – regelwidriges Verhalten – Nutzung Transponder

(1) Die Zeitmessung für alle Wettbewerbe, erfolgt ausschließlich mittels Transponder. Das Tragen eines Transponders ist bei allen Rennen für alle Teilnehmer obligatorisch. Die Transpondernummer einer Dauerstartnummer ist dem Veranstalter im Rahmen der Anmeldung mitzuteilen. Eine Änderung, Ergänzung oder der Nachtrag der Dauerstartnummer kann bis zwei Stunden vor dem Start erfolgen. Spätere Änderungen können aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

(2) Der Transponder ist während des gesamten Rennens vom Teilnehmer am Schuh befestigt mitzuführen. Eine Zeitmessung kann nur bei ordnungsgemäßer Befestigung des Transponders und dem Überqueren aller ausgelegten Messmattensysteme erfolgen. Diese sind deutlich markiert auf der Strecke ausgelegt. Teilnehmer ohne oder mit funktionsuntüchtigem Transponder können vom Streckenpersonal aus dem Rennen genommen oder disqualifiziert werden.

(3) Die Ergebnisdarstellung erfolgt gemäß den Richtlinien des DLV (www.leichtathletik.de). Sollten Zwischenzeiten fehlen oder gemessene Zwischenzeiten nicht plausibel erscheinen, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer zu disqualifizieren.

(4) Der obligatorische Transponder für die Zeitmessung wird im Rahmen der Anmeldung geliehen. Vertragspartner ist das Unternehmen Tanger Timeservice, Damaschkeweg 9 in 39517 Tangerhütte OT Demker, die den Veranstalter beauftragt hat, die jeweiligen Zahlungsbeträge für Miete im Rahmen des Anmeldeverfahrens im Namen und für Rechnung von Tanger Timeservice einzuziehen. Für Leihe und Kauf gelten die nachfolgenden Bedingungen:

(a) Jeder Transponder wird vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit überprüft. Zudem kann jeder Teilnehmer seinen Transponder auf der Marathonmesse beim Zeitmesser nochmals selbständig auf Funktionsfähigkeit testen. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Transponders, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(b) Soweit im Rahmen der Anmeldung eine Transponderausleihe vereinbart wird, erhält der Teilnehmer den Transponder zusammen mit den Startunterlagen bei der Startunterlagen-ausgabe ausgehändigt. Der Leihtransponder kann nur am Veranstaltungstag bis spätestens 18:00 Uhr zurückgegeben werden.

(c) Wird der Leihtransponder am Veranstaltungstag bis 18:30 Uhr nicht unbeschädigt wieder zurückgegeben, ermächtigt der Teilnehmer den Veranstalter, nach dem Wettkampf zusätzlich den Kaufpreis des Transponders i.H.v. 20,00 EUR dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Der Transponder gilt in diesem Fall als gekauft und kann u. U. bei anderen Veranstaltungen wieder verwendet werden. Nach dem Kauf werden Sie von Tanger Timeservice schriftlich benachrichtigt.

(e) Leihtransponder von anderen Veranstaltungen werden nicht zurückgenommen

(f) Ausschließlicher Ansprechpartner und Verantwortlicher für Reklamationen, Datenänderungen o. ä. bezüglich der Transponder ist Tanger Timeservice.

§ 7 Ausschluss- und Disqualifikation

(1) Eine Teilnahme ohne den gem. § 6 für die Zeitmessung vorgesehenen Transponder oder der begründete Verdacht von Manipulationen an Transponder oder Zeitmessung (z. B. Abkürzen auf der Strecke) führt zur sofortigen Disqualifikation.

(2) Die offiziell zugeteilte Startnummer ist auf der Brust deutlich sichtbar zu tragen.

(3) Sollte die Startnummern in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar, unkenntlich gemacht, entfernt oder auf dem Rücken getragen werden, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

(4) Im Übrigen gelten die Regeln der o. g. Sportverbände.

(5) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere falsche Angaben zu personenbezogenen Daten im Rahmen der Anmeldung, eine gegen den Teilnehmer verhängte Sperre durch den DLV fehlende Zwischenzeiten bei der Zeitmessung, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) oder bei begründeter Annahme des Veranstalters oder des beauftragten medizinischen Dienstes, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Lauf teilnehmen oder diesen nicht fortsetzen kann.

(6) Auch soweit Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte Aktivitäten o. ä. nutzen sollten, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht an den Start zu lassen bzw. diese Teilnehmer(-gruppe) durch das Streckenpersonal von der Strecke zu nehmen.

Dies gilt insbesondere für unerlaubte oder nicht genehmigte Werbung auf den Lauftrikots/-shirts für Unternehmen, Institute, Verbände o. ä., insbesondere wenn diese in Konkurrenz zu den Sponsoren des Veranstalters stehen. Im Zweifelsfall ist eine vorherige Absprache (mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung) mit dem Veranstalter notwendig. Bei Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

§ 8 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Für gesundheitliche Risiken in der Person des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Auf § 2 Abs. 5 und § 7 Abs. 4 wird verwiesen.

(2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes oder weitergehende Schadenersatzansprüche.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach begrenzt auf die Versicherungssummen der vom Veranstalter unterhaltenen Haftpflichtversicherung.

(4) Für atypische oder nicht vorhersehbare Folgeschäden wird außer in den Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln nicht gehaftet.

(5) In allen Fällen, in denen kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes besteht, bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände, einschließlich und insbesondere für in Verwahrung gegebene Kleidungsstücke und Kleiderbeutel.

§ 9 Datenerhebung und –verwertung / Datenschutz

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten gemäß DSVGO zu diesem Zweck ein.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen vom Veranstalter beauftragten kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten nur zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gem. Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft, Teilnehmerliste, Ergebnisliste sowie Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen. Anfragen zu Datenschutz-Auskünften sind schriftlich an den Veranstalter zu richten.

 

§ 10 Sicherheit der elektronischen Zahlungsabwicklung

Der Tangermünder Elbdeichmarathon e.V. bemüht sich, zur Sicherheit der elektronischen Meldeabwicklung die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Verfügung zu stellen [derzeit: Secure Socket Layer (SSL)]. Dennoch übernimmt der Tangermünder Elbdeichmarathon e.V. oder für Mißbrauchsfälle, die mit einer durch den Anmelder zur Anmeldung benutzten Geld- und/oder Kreditkarte auftreten, unabhängig davon, ob der Anmelder den sichersten Weg der elektronischen Zahlungsabwicklung wählt.

§ 11 Verschiedenes

(1) Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.

(2) Wenn der Anmelder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Stendal ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Anmeldung. Der Tangermünder Elbdeichmarathon e.V. ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Anmelders zu klagen.

§ 12 Anbieterkennzeichnung

Der Tangermünder Elbdeichmarathon e.V., Gewerbepark 10, 39590 Tangermünde, gesetzlich vertreten durch die Vorstände Thomas Staudt und Bernd Ebert.

Tangermünde, 01. Januar 2019

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